Satzung der Grünen Jugend Steinburg § 1 Sitz und Name Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Steinburg. Die GRÜNE JUGEND Steinburg ist der angegliederte Jugendverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Steinburg und Kreisverband der Grünen Jugend Schleswig-Holstein. Sie ist politisch und organisatorisch selbstständig. Der Sitz der Grünen Jugend Steinburg ist Itzehoe. § 2 Mitgliedschaft Mitglied der Grünen Jugend Steinburg kann jede natürliche Person unter 28 sein, deren Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz im Kreis Steinburg liegt und die nicht in einem anderen Kreisverband der Grünen Jugend Mitglied ist. Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene. Die Mitarbeit in der Grünen Jugend Steinburg steht auch Nichtmitgliedern offen, das aktive und passive Wahlrecht sowie Stimmrecht ist jedoch ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Schleswig-Holstein und des Bundesverbands. § 3 Organe Die GRÜNE JUGEND Steinburg hat folgende Organe: Kreismitgliederversammlung Vorstand § 4 Kreismitgliederversammlung Das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Steinburg ist die Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens zehn Prozent der Mitglieder anwesend sind. Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden. Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der Grünen Jugend Steinburg.Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.Sie verabschiedet den Haushalt.Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.Sie wählt den Kreisvorstand. Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, alleine oder in Gruppen sowie alle Organe des Kreisverbands. Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den Mitgliedern zugänglich machen muss. Änderungsanträge sind bis zum Beginn der Mitgliederversammlung möglich. Anträge zur Änderung der Satzung sind mit der Einladung zu versenden. Abstimmungen sind offen durchzuführen. Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, welche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wenn dann noch immer Stimmgleichheit besteht, entscheidet das Los. § 5 Vorstand Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Steinburg nach außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Steinburg. Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einem*einer Schatzmeister*in und einem*einer Beisitzer*in. Der Vorstand muss mindestens zur Hälfte aus Frauen, inter und trans Personen bestehen. Der Vorstand ist auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands. § 6 Allgemeine Bestimmungen Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 7 Auflösung Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden. Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, dem Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, mit der Auflage, es für jugendpolitische Zwecke zu verwenden. § 8 Schlussbestimmungen Die Satzung wurde zuletzt am 28.03.2024 geändert. Mit Beschluss der Satzung tritt diese in der geänderten Fassung in Kraft.