Rede von Inken Carstensen-Herold zu TOP 15: Ermäßigung von Elternbeiträgen in schulischen Betreuungsangeboten ab 01.08.26

Herr Kreispräsident, Herr Landrat, meine Damen und Herren,

die vorliegende Beschlussvorlage liefert uns mögliche Abstimmungsvarianten zur Regelung einer Ermäßigung von Elternbeiträgen in schulischen Betreuungsangeboten ab August diesen Jahres.
Zum Hintergrund: Die bestehenden Richtlinien des Kreises, vom Kreistag im Juni 2020 verabschiedet und im Dezember letzten Jahres bis Ende des laufenden Schuljahres verlängert, beinhalten eine soziale Ermäßigung des Elternbeitrages sowie eine Geschwisterermäßigung für Kinder einer Familie, die in Kindertagespflege und Kitas betreut werden. Die Ermäßigung gilt bisher auch für schulpflichtige Kinder, die ergänzend am Nachmittag in Schule oder Hort betreut werden. Mit der Förderung der schulpflichtigen Kinder setzt der Kreis damit eine Kann-Regelung aus dem Paragraph 7 Kindertagesstättengesetz des Landes um.

Meine Damen und Herren, sie wissen, ab August diesen Jahres wird in SH der Rechtsanspruch für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern in schulischen Ganztagsangeboten für Kinder in der Primarstufe schrittweise umgesetzt. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde eine Richtlinie des Landes zur Förderung und Umsetzung entsprechender Betriebskosten erlassen. Diese beinhaltet auch Regelungen zur Höhe der Elternbeiträge und der Elternbeitragsermäßigung. Die Richtlinien des Kreises müssen nun angesichts der Vorgaben des Landes in unserer Satzung neu angepasst werden.

Das Jugendamt hat uns dazu vier Beschlussvarianten zur Abstimmung vorgelegt. Die Varianten 1 und 2 sind mit dem Einsatz „freiwilliger“ Finanzmittel des Kreises verbunden.
Hier werden über die Maßgaben des Landes hinaus auf Antrag für weitere Klassenstufen Elternbeitragsermäßigungen gewährt, die nicht vom Rechtsanspruch nach Paragraph 24 SGB VIII betroffen sind.
Die beiden Varianten 1 und 2 unterscheiden sich in der Umsetzung der Geschwistermäßigung:

Nach Variante 1 werden weiterhin alle Kinder einer Familie, egal, ob sie in Kindertagespflege, Kita oder Schule betreut werden, berücksichtigt. Diese Variante ist inhaltlich der jetzigen Regelung angeglichen.

Nach Variante 2 finden die Schulkinder bei der Geschwisterermäßigung der Kinder in Kindertagespflege oder Kita keine Berücksichtigung (mehr).

Variante 3 sieht eine Erleichterung der Antragsstellungen für Eltern, Schulträger und Verwaltungen vor; es sollen einheitliche Antragsformulare geschaffen werden und anstelle der Schulträger sollen die örtlichen Stadt- und Amtsverwaltungen die Antragsbearbeitungen übernehmen. Die Erleichterungen in der Sachbearbeitung sind auch in die Varianten 1- 2 einbezogen.

Nach Variante 4 werden lediglich die Richtlinien des Landes ohne kreisbezogene Spezifikationen aufgeführt.
Die zusätzlichen Kosten, die der Kreis für die Elternbeitragsermäßigung und die Verwaltungskosten aufwenden muss, reduzieren sich in den nächsten Jahren durch die schrittweise Erweiterung des Rechtsanspruches für unsere Grundschulkinder.

Meine Damen und Herren, im Jugendhilfeausschuss wurden die Inhalte der vorgelegten Varianten dargelegt und umfangreich erörtert.
Die geplanten Erleichterungen in Bezug auf die Antragsbearbeitungen wurden von den Anwesenden sehr positiv aufgenommen.

In den Einzelabstimmungen zu den Varianten 1 – 4 konnte keine Mehrheit und damit keine Beschlussempfehlung an den Kreistag weitergegeben werden.
Wir müssen deshalb nun hier diskutieren, ob – und wenn ja – in welchem Umfang wir mehrheitlich eine Elternbeitragsermäßigung sowie eine Geschwisterermäßigung auch für unsere Schulkinder verabschieden wollen.

Die GRÜNE Fraktion spricht sich klar für die Variante 1 aus. Warum?

Die Bildungsministerin des Landes SH hat es auf der Webseite des Ministeriums wunderbar ausgedrückt:
„Ganztagsangebote unterstützen die Kinder beim Lernen und bei der Gestaltung ihrer Freizeit. Ganztagsangebote helfen den Eltern dabei, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.“

Variante 1 ermöglicht weitreichende Ermäßigungen unabhängig von einem Rechtsanspruch auch durch den Einbezug der übergreifenden Geschwistermäßigung. Eine Teilnahme ihrer Kinder an Betreuungsangeboten wird durch diese umfassenderen Ermäßigungen der Variante 1 für viele Familien finanziell zumutbarer.
Durch eine Teilnahme an Betreuungsangeboten wird die Kompetenz und Leistungsentwicklung der Kinder ausgebaut. Infolgedessen erhöhen sich soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit für die Kinder dieser Familien.

Deshalb unterstützen wir die umfassenden Ermäßigungen, die die Variante 1 unseren Familien bietet.
Ja, sie ist die teuerste Variante, aber die Kosten werden jedes Schuljahr durch den ansteigenden Rechtsanspruch des Landes geringer ausfallen, die freiwilligen Ausgaben werden sich dementsprechend verringern.
Im Gegenzug bleibt bei einer höheren Anzahl von Kindern ein Ausbau derer Kompetenz- und Leistungsentwicklung gesichert. Das sollte uns die teurere Variante allemal wert sein!
Denn gerade in unserem Kreis, der unter schwierigen sozio-kulturellen Bedingungen mit einer sich erhöhenden Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen hat, müssen wir uns um jedes Kind kümmern!