Inken Carstensen-Herold zur Gründung einer Jugendberufsagentur

Die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Inken Carstensen-Herold zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung der geplanten Jugendberufsagentur Steinburg Kreistagssitzung am 31.03.2022:

Meine Damen und Herren!

„Kein junger Mensch darf beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt verloren gehen.“

Unter dieser Zielsetzung wollen wir unsere bedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis  so umfassend und bedarfsorientiert wie möglich in einer neu zu gründenden Jugendberufsagentur beraten und betreuen lassen.

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 31.03.2021 hat sich deshalb die Verwaltung auf den Weg gemacht und Verhandlungenmit den Kooperationspartnern  Agentur für Arbeit, Jobcenter, rbz und Schulrat aufgenommen.

Nach mehreren Sitzungen mit anschließenden Rückmeldungen und Beratungen im Jugendhilfeausschuss und teilweise dem Kreistag liegt uns nun der von den Kooperationspartnern erarbeitete Entwurf derVereinbarung zur Unterschriftsreife vor.

Ich werde Ihnen gleich einen kurzen Überblick über die wesentlichen Punkte der Vereinbarung geben.

Doch vorher möchte ich auf eine Tatsache eingehen, die man kritisch betrachten kann, die aber nicht zu ändern ist:

Fünf rechtlich eigenständige Behörden haben sich zusammengesetzt und bieten zukünftig ihre Unterstützungsangebote aufeinander abgestimmt in einer Jugendberufsagentur an- damit die Bedürfnisse der hilfesuchenden jungen Menschen noch passgenauer identifiziert, koordiniert und möglichst ganzheitlich umgesetzt werden können.

Das ist ein großer Schritt hin zur verknüpften Betreuung, auch wenn es nicht das sein kann, was sich viele von uns mit der Forderung nach einem one-stop-government gewünscht haben. 

Doch ein „one-stop-government JBA“ ist rechtlich nicht möglich.  

Denn eine  Jugendberufsagentur besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit, sie ist keine neue Behörde.

Es werden für jeden Jugendlichen wahrscheinlich mehrere Berater und Beraterinnen  mit ihrer jeweils eigenen Fachlichkeit bereit stehen.

Worauf darum besonders geachtet werden sollte, das ist, die Aufgaben der Koordinatoren detailliert zu beschreiben und diese Personalstellen gut zu besetzen. Denn dann könnte in Folge eine Lotsenfunktion, eine Vermittlerrolle, gut wahrgenommen werden.

Und bei einer weiteren Sache möchte ich von vornherein etwas bremsen- das ist die Sache mit dem Starttermin. Der Vertrag und damit die direkte Zusammenarbeit zur Einrichtung startet laut Vorlage frühestens mit Anfang Juli 22.

Ob allerdings bis dahin alle Modalitäten für einen Arbeitsbeginn an der Person geklärt sind- zum Beispiel vom Bereitstehen der Mietimmobilie über das Vorhandensein des avisierten Personals, ob die Datenschutzbedingungen bis dahin geklärt sind, ob oder ab wann eine Webseite im Aufbau ist usw., das ist alles noch sehr unsicher.

Klar ist aber, dass wir heute das „Go“ für die Unterzeichnung des Vertrages durch den Vertreter des Kreises Steinburg geben werden.

Lassen Sie uns deshalb in die Inhalte der Vereinbarung einsteigen.

Zunächst einmal: Die vorliegende Kooperationsvereinbarung, die finde ich gelungen.

Denn sie listet übersichtlich die Rahmenbedingungen auf, sie benennt die zugrundeliegenden Bedürfnisse der jugendlichen Zielgruppen und führt die Arbeitsfelder sowie die originären Aufgabenstellungen der einzelnen Kooperationspartner detailliert auf.

Besonders umfassend geht sie inhaltlich auf die gemeinsamen fachlichen Zielsetzungen der Kooperationspartner ein. Die Partner verpflichten sich, einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen sowie die Förderung der Hilfesuchenden individuell miteinander abzusprechen.

Dabei beschäftigt und finanziert jeder Partner die für die jeweilige originäre Aufgabenerledigung erforderlichen Personalkräfte gemäß seiner Vorgaben eigenständig.

Im Bereich der Finanzierung der JBA trägt der Kreis Steinburg die für die Koordination entstehenden Personalkosten zur personellen Besetzung der JBA, hier ist von zwei Stellen die Rede-ebenso wie den Betrieb der Internetpräsenz.

Mögliche Sachkosten (Flyer) trägt das Jobcenter, die Gebäudekosten sollen voraussichtlich 2/3 vom Kreis, 1/3 von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Jobcenter, Schule und rbz verfügen über keine „eigenen“ Mittel zur Finanzierung, sie bringen sich durch strategische und personelle Steuerungsanteile ein. Die Akquise von Fördermitteln wird weiter verfolgt.

Wie ist die Führung der Jugendberufsagentur Steinburg auf strategischer Ebene geplant?

Die Vertretungen der Leitungsebenen der fünf Koalitionspartner arbeiten in der „Steuerungsgruppe JB“ als gleichberechtigte Partner zustimmen. Diese Gruppe entwickelt Rahmenbedingungen und steuert die JBA strategisch. Beschlüsse sind bei den Themen „Standort“, „Personal“ und „Finanzierung“ einstimmig zu fassen, ansonsten genügt ein Mehrheitsbeschluss. Kein Partner darf in die originären Aufgaben der anderen Partner eingreifen.

Konkret umgesetzt werden die Planungen im „Arbeitskreis JBA“, dem auch Mitarbeiter der Waldorfschule sowie der Gymnasien angehören.

Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig unterrichtet.

Ein Monitoringsystem wird vereinbart um Ergebnisse regelmäßig zu bewerten. Gezielt soll hier auf eine Optimierung hingewirkt werden.

Zur Unterstützung der Fallarbeit zwischen Jugendhilfe, Jobcenter und Agentur für Arbeit wird im Bereich der Datenübermittlung angestrebt, die Plattform „YouConnect“ gemeinsam zu nutzen.

Bleibt zu hoffen, dass alle datenschutzrechtlichen Bedenken geklärt werden!

Und wenn das praktische Tun  – möglicherweise Probleme- an den Tag bringen sollte:

Der Punkt 8bdes Kooperationsvertrages bezieht auch diese mit ein.

Er heißt „Änderungen“  und  erlaubt das Einbeziehen von Ergänzungen und Anpassungen- und zwar jederzeit.

Meine Damen und Herren, das sind die wesentlichen Grundpfeiler und inhaltlichen Rahmenbedingungen.

Der Anfang ist also  gemacht, es wird natürlich zunächst vieles im Fluss sein – learning by doing.

Dem Start kommen wir ein großes Stück näher, wenn wir von Seiten des Kreises Steinburg den Weg zur Unterschrift gleich frei machen.

Bitte stimmen Sie deshalb dem folgenden Beschlussvorschlag zu:

Der Kreis Steinburg unterzeichnet als ein Kooperationspartner die Kooperationsvereinbarung zur Gründung einer Jugendberufsagentur im Kreis Steinburg. Der stellvertretende Landrat Dr. Seppmann wird gebeten, die Unterschrift zu leisten.