Ausschussvorsitzende Inken Carstensen-Herold zur geplanten Satzungsänderung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg ab 01.04.2024 22. März 202422. März 2024 Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegende geplante Satzungsänderung beinhaltet mehrere Bestandteile, die ich im Folgenden erläutern werde: Ich möchte zunächst auf die von der Verwaltung empfohlene Änderung der laufenden Geldleistung im Bereich der Sachkostenpauschale ab 01.04.24 eingehen: Zum Hintergrund: Der örtliche Träger der Jugendhilfe- der Kreis Steinburg- gewährt den Kindertagespflegepersonen in seiner laufenden Geldleistung neben einem Betrag zur Anerkennung der Förderleistung eine sogenannte Sachkostenpauschale. In der Sachaufwandspauschale werden angemessene Kosten, die der Kindertagespflege für den verbrauchten Sachaufwand entstehen, erstattet. Dazu gehören flächenabhängige Betriebskosten wie Miete sowie flächenunabhängige Aufwendungen wie beispielsweise Hygienematerial, Reinigungskosten oder Bürokosten. Nach neuester Rechtssprechung (Bundesverwaltungsgericht vom November 2022) bestehen dabei keine Beurteilungsspielräume, stattdessen muss volle gerichtliche Überprüfbarkeit gegeben sein. Hinsichtlich der Sachaufwandspauschale muss der Kreis dazu laut Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. Leppin auch begründen,… „…warum er über die aufgestellten Mindestbeträge (des Landes) nach Paragraph 47 KiTaG hinausgeht.“ (Gutachten S.137) Die Kalkulation der Erstattungen hat sich demnach nach den zurzeit geltenden Fördersätzen des Landes und den aktuell erhobenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises zu richten. Der Kreis hat seine Berechnungen also begründet und umfassend darzulegen. Warum erfolgt jetzt die Satzungsänderung im Bereich der Sachkostenpauschale: Die zeitlich begrenzten Inflationsausgleichsmaßnahmen des Landes und des Kreises sind am 01.01.24 ausgelaufen. Gleichzeitig hat das Land die jährlich zu erfolgende prozentuale Erhöhung des Mindestbetrages für die Sachaufwandspauschale vorgenommen. Der Kreis Steinburg hat zudem eine Aktualisierung der Kalkulation zur Sachkostenaufwendung vorgenommen. Die Ergebnisse finden sich in den Neuberechnungen wieder. Der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes des Kreises Steinburg hat die Kalkulationen des Jugendamtes den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, weiteren interessierten Kreistagsabgeordneten, der Vertretung der Kreiselternschaft der Kitas und Kindertagespflege sowie der Vertretung der Kitas und Kindertagespflege am 29.02. vorgetragen und erläutert sowie Nachfragen beantwortet. Für die Betreuung der Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson wird die neu berechnete Pauschale der Mindestbetragshöhe des Landes entsprechen, für die Betreuung der Kinder in angemieteten Räumlichkeiten wird die Sachkostenpauschale mit jeweils 8 Cent pro Kind/Stunde über dem Mindestbetrag des Landes liegen. Da die Mindestbeträge im letztgenannten Fall die Mindestbeträge des Landes überschreiten, sind Kosten in Höhe von ca 35.000 Euro zu erwarten, die nicht über die Finanzierungsbeiträge der Gemeinden und des Landes abgedeckt sind und deshalb über den Kreishaushalt zu tragen sind. Der Jugendhilfeausschuss folgte in seiner Sitzung am 06.03.24 den Empfehlungen der Verwaltung und stimmte ohne Enthaltungen einstimmig der vorgeschlagenen Änderung der Sachkostenpauschale ab 01.04.24 zu. Welche weiteren Satzungsänderungen sollen ab 01.04.24 vorgenommen werden? Erinnern wir uns- der Kreistag hatte im Juni 2023 beschlossen, ein Gutachten zur Prüfung der Rechtssicherheit der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege in Auftrag zu geben. Die Verwaltung argumentierte damals, dass bei Satzungsänderungen gerade im Bereich der Vergütung der Ausfallzeiten eine Anpassung an die Finanzierungssystematik des Landes zu erfolgen habe. Das nun durch die renommierte Kanzlei Weissleder/Ewer aus Kiel erstellte Rechtgutachten wurde nun durch deren Mitarbeiterin, der Fachanwältin für Verwaltungsrecht Frau Professor Dr. Leppin vorgestellt und erläutert. Mit dem vorliegenden Satzungsentwurf reagiert die Verwaltung auf kritische Hinweise der Gutachterin mit Satzungsänderungen: Änderung 1: Das als unvollständig beschriebene Zitiergebot der Einleitungsformel der letzten Satzung wurde überarbeitet und liegt nun neu rechtsadäquat vor. Änderung 2: Es wurde durch die Gutachterin kritisch hervorgehoben, dass die im Sommer 2023 im Kreistag von den Fraktionen der CDU und FDP/Freie Wähler eingebrachte und anschließend mehrheitlich beschlossene Satzungserlassänderung mit der Reduzierung der Ausfalltage von 50 auf 30 Ausfalltage im laufenden Jahr als unechte Rückwirkung zu bewerten sei. Diese sei zu beheben. Frau Prof. Dr. Leppin benennt folgende Begründungen, warum: 1. „Eine Kindertagespflegeperson, die bis zum Satzungserlass bereits bezahlte Ausfalltage in Anspruch genommen hat, wäre gegenüber einer Kindertagespflegeperson begünstigt, die bis zum Satzungserlass noch keine Ausfalltage in Anspruch genommen hat.“ (Gutachten S.127) 2. Frau Professor Dr. Leppin begründet dazu weiter in ihrem Gutachten, dass die Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Umstände in der Begründung des Antrages nicht gegeben sei. Die Verschlechterung der Regelung zu den Ausfallzeiten im laufenden Jahr entbehre damit der Rechtfertigung. 3. Die Satzung wäre ohne vorherige Ankündigung und Bekanntmachung geändert worden und sei deshalb rechtlich zum Zeitpunkt der Verabschiedung als unwirksam anzusehen. Die Verwaltung hat reagiert und die durch den Kreistagsbeschluss geforderte Reduzierung der Ausfalltage erst zu Beginn des Jahres 2024 umgesetzt und nicht schon, wie im Antrag gefordert, zum 01.08.23. Bis Ende 2023 erhielten die Kindertagespflegepersonen weiterhin die 50 Ausfalltage, erst ab 01.01. 2024 die reduzierte laufende Geldleistung für bis zu 30 Ausfalltage pro Jahr. Erneute Änderungen der Regelungen zur Gewährung der laufenden Geldleistung während der Ausfallzeiten gemäß Paragraph 6 Absatz 2 der Kindertagespflegesatzung können, so gewollt, wiederum nicht zum 01.04., sondern erst zum nächsten Jahresbeginn, hier also zum Jahresbeginn 2025, umgesetzt werden. Über diese erneuten Änderungen entscheiden wir jedoch heute nicht! Durch das Gutachten sollte auch die Frage geklärt werden, ob die im Paragraphen 6 Absatz 2 der Kindertagespflegesatzung aufgeführten sogenannten „übrigen Ausfallzeiten“ mit zusätzlichen 30 Ausfalltagen dort weiter rechtlich sicher eingestellt seien. Frau Prof Leppin zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieses Absatzinhaltes. Sie bezeichnet den Absatz als „rechtlich ausgesprochen unsicher“. (siehe S.26 Gutachtenzusammenfassung vom 29.02.24). Sie empfiehlt hingegen, den Paragraphen 6 der Satzung so umzugestalten, dass er keine Gewährung der laufenden Geldleistung während der zusätzlichen Ausfallzeiten mehr vorsieht. Sie plädiert anstelle dessen dafür, die Anerkennungsbeträge der Kindertagespflegepersonen entsprechend zu erhöhen. Hinsichtlich des Anerkennungsbetrages wäre nämlich allgemein anerkannt, Zitat: „…dass den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ein eigener letztverbindlicher Beurteilungsspielraum zusteht, der nur eingeschränkt von den Gerichten und Aufsichtsbehörden überprüft werden kann.“ (S.135 Gutachten) Die Verwaltung will im zweiten Halbjahr 2024 dem Hinweis der Gutachterin folgen und die zusätzlichen Ausfalltage aus dem Paragraphen 6.2 streichen. Meine Damen und Herren, zusammengefasst- Frau Prof. Dr. Leppin plädiert für ein rechtssicheres Ändern des Finanzierungsortes vom Paragraphen 6.2 hin zum Anerkennungsbetrag unter Paragraph 4 der Satzung. Die Bemessungshöhe des Anerkennungsbetrages bietet Raum für ein sozialpolitisches Votum auch der Kreispolitik, hier können wertschätzende Aspekte rechtssicher durch den Kreis eingeflochten werden. Wie ist die Sicht der GRÜNEN Kreistagsfraktion: Ein Streichen der Ausgleichstage aus dem Paragraphen 6.2 bedeutet auch für uns nicht den finanzielle n Wegfall der Leistungen. Wir sollten und wir müssen uns dringend in den kommenden Monaten zusammensetzen und gemeinsam überlegen, wie wir –trotz unserer angespannten Haushaltslage, aber gerade im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen nicht nur, aber auch durch die Ansiedlung von Northvolt, dessen Familien sich auch im Kreis Steinburg ansiedeln können und sollen, weiterhin gute Bedingungen für unsere Kindertagespflegepersonen schaffen und anbieten! Download als PDF-DateiHerunterladen