Rede von Inken Carstensen-Herold zu TOP 13: Fortführung des Offenen Ganztages an der Steinburgschule ab 01.08.26

Herr Kreispräsident, Herr Landrat, meine Damen und Herren,

mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie des Landes Schleswig-Holsteins ist für den Kreis Steinburg als Schulträger der Steinburgschule ab kommendem Schuljahr zu entscheiden, in welcher Form dort der Offene Ganztag fortgeführt werden soll. Es gilt, ein zeitlich umfangreicheres Betreuungsangebot zu schaffen, das ab kommendem Schuljahr und in den nachfolgenden Schuljahren aufsteigend rechtsanspruchssichere Platzangebote für Kinder ab der 1. Klasse bis Klasse 5 beinhaltet.

Dieses Jahr besuchen 212 Schülerinnen und Schüler die Steinburgschule; in den folgenden Jahren wird die Zahl weiter ansteigen, bis 30/31 werden es um die 246 sein.

Meine Damen und Herren, die Grundfrage, der wir uns stellen müssen, ist doch – was genau ist eigentlich eine angemessene Zahl der für die Betreuung zur Verfügung gestellten Plätze?

Was genau bedeutet vor allem eine angemessene Platzzahl, wenn wir an dieBetreuung in den Schulferien denken? 
Um diese Platzzahl – um die Betreuungszahl in den Schulferien – geht es in unserem gemeinsamen Antrag.

Wir wissen Stand heute tatsächlich nicht, wie viele der Schülerinnen und Schüler in den kommenden Jahren einen Betreuungsplatz in den Ferien beanspruchen werden. Wir wissen nur: Die „Rechtsanspruchs“- Kinder haben – aufsteigend – ein Anrecht auf einen gesicherte Platz. Die anderen nicht.                                             

Und deshalb müssen wir uns der Frage stellen: Sollen denn wirklich von Beginn an nur die rechtsanspruchserfüllenden Kinder einen Platz erhalten? So, wie es in Variante 3 der Beschlussvorlage vorgesehen ist?

Was ist mit bedürftigen Kindern der höheren Klassenstufen, der Klassenstufen  bis  12? Heißt es dann:  „Nein, wir haben leider keinen Platz für dich?“ Erst – und dann womöglich nur vielleicht – wieder im nächsten Schuljahr…?

Meine Damen und Herren,
die Elternvertretungen der Steinburgschule haben im Sport-, Schul- und Kulturausschuss und eben in der Einwohnerfragestunde des Kreistages aus vollem Herzen betont, dass das Angebot einer Betreuung unverzichtbar sei für das soziale Miteinander ihrer Kinder. Diese leben meist verstreut im Kreis und haben die soziale Teilhabe, das Zusammensein mit anderen Schülerinnen und Schülern so nötig.

Wichtig ist die Betreuung und hier auch neu die durchgängige Betreuung in den Ferien, auch für viele Eltern.

Bei durchgängigen Betreuungsmöglichkeiten können mehr Eltern – wahrscheinlich vor allem die Mütter – den Wunsch umsetzen und eine berufliche Tätigkeit aufnehmen oder zumindest die Möglichkeit der Stundenaufstockung ergreifen.

Darauf müssen wir doch reagieren, meine Damen und Herren!

Der Betreuung bedürftiger, aber nicht anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler dürfen doch nicht per se – wie in Variante 3 vorgesehen – grundsätzlich für die Ferienbetreuung ausgeschlossen werden!

Deshalb bieten die SPD und wir GRÜNEN mit unserem gemeinsamen Antrag eine Zwischenlösung mit einer größeren, ausreichenden Anzahl bereitgestellter Betreuungsplätze für die Ferienzeit an.
Wir verhindern damit gezielt Unterbedarfe und beziehen eine Teilnahme nicht anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schülern ein.

Wir schaffen damit für mehr Familien unserer Steinburgschule ein erweitertes und vor allem durchgängigeres Angebot. Und ein flexibles – zu jedem neuen Schuljahr wird evaluiert und wenn nötig angepasst!


Der Text des gemeinsamen Antrages der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN zur Kreistagssitzung am 19.03.26 lautet:

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen zum Tagesordnungspunkt 13 der Kreistagssitzung vom 19.03.26, der Kreistag möge beschließen:
Das Betreuungsangebot im Rahmen des Offenen Ganztagsangebotes an der Steinburgschule wird während der Schulzeit für 56 Schülerinnen und Schüler angeboten. Vorrangig berücksichtigt werden dabei Schülerinnen und Schüler, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben. Die Ferienbetreuung im Umfang von 8 Wochen wird für 24 Schülerinnen und Schüler angeboten. Auch dieses Angebot richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler mit Rechtsanspruch. Zu jedem neuen Schuljahr wird mit der Möglichkeit der Erweiterung evaluiert, ob die Angebote an Betreuungsplätzen ausreichend sind. Begründung: Auch in der Ferienzeit besteht eine ausreichende Nachfrage nach Betreuungsangeboten. Mit dem obigen Lösungsvorschlag erfolgt keine Ausgrenzung nicht anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler.

Der gemeinsame Antrag wurde in der Kreistagssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Aufgrund der mit den meisten Stimmen verabschiedeten Variante 3 der Beschlussvorlage werden nun in der Ferienzeit lediglich Plätze für Schülerinnen und Schüler mit Rechtanspruch bereitgestellt.