Veranstaltung „Schule als Ort der Demokratie“ – ein voller Erfolg

Malte Krüger hält vor einem interessierten Publikum einen Vortrag

Am 10.03.2026 hat der Ortsverband Horst-Herzhorn von Bündnis 90/Die Grünen eine spannende Diskussionsveranstaltung zum Thema „Politikbildung gegen Verschwörungserzählungen und Extremismus“ veranstaltet.

Unter Moderation von Vivien Schäfter (Vorsitzende im Ortsverband) wurde mit rund 25 interessierten Bürger*innen verschiedenster Hintergründe zu verschiedenen Teilaspekten lebhaft diskutiert. Besonders die Fragestellungen der politischen Neutralität in Schulen, die Rolle von sozialen Medien und die (zu geringe) Einbindung von jungen Menschen in politische Entscheidungsprozesse standen im Fokus der Diskussion. Dabei wurde auch darüber gesprochen, inwieweit geeignete Formate innerhalb des Schulunterrichts die Distanz zwischen Schüler*innen und Politikern abbauen können.

Begleitet wurde die Veranstaltung durch einen spannenden Impulsvortrag von Malte Krüger (bildungspolitischer Sprecher im Landtag). In dem Vortrag sprach Malte Krüger unter anderem über die Ursachen von Verschwörungserzählungen, die Wirkung von sozialen Medien als Meinungsverstärker und die Rolle von politischer Bildung zur Stärkung der Demokratie.

Dabei standen auch besonders Fragestellungen zur politischen Neutralität im Vordergrund. Anhand von konkreten Beispielen erklärte Malte Krüger, inwieweit Lehrkräfte ihre eigene politische Meinung in den Unterricht einfließen lassen dürfen, wie sie mit verfassungsfeindlichen Standpunkten umgehen müssen und welche sonstigen Anforderungen an den Politikunterricht gestellt werden.

Darüber hinaus stellte Malte Krüger dar, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung im Bereich Demokratiebildung unternimmt.

Dazu gehören eine Stärkung des Wirtschafts- und Politikunterrichts in der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10), konkrete Projekte zur Politikbildung sowie die Regulierung der Handynutzung in Schulen. Dabei zeigte er auch auf, wie Schüler*innen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden können und müssen. So sieht das Gesetz zur Regulierung der Handynutzung in Schulen kein pauschales Verbot vor. Stattdessen fordert es eine individuelle Entscheidung der Schulen, die gemeinsam von Schulleitung und Schüler*innenvertretung getroffen wird.